Rahmenvertrag für Kirchgemeinden

Kirchgemeinden verfügen oft über mehrere Versicherungen in Bezug auf Gebäude und Haftpflicht. Verträge werden automatisch verlängert, ohne dass Veränderungen Rechnung getragen wird. Bei Personenwechsel in der Behörde geht Know-how verloren. Mit einem Rahmenvertrag kann sich das ändern.
Bernhard Nauli,
Unzählige Versicherungsverträge mit den unterschiedlichesten Versicherungen laufen im Thurgau mit Kirchgemeinden. Dabei ist oft nicht klar, wie die Versicherung zustandegekommen ist. Auch ist im Laufe der Jahre der Umfang des Versicherungsschutzes und des versicherten Gutes nicht mehr klar. Ein genaues Inventar fehlt. Der Abgleich mit der Deckung der Kantonalen Gebäudeversicherung ist nicht erfolgt.
Mit einem Rahmenvertrag kann Ordnung geschaffen werden und das Know-how über die Versicherung und den Schutz bleibt bestehen. Die Helvetia Versicherung bietet den Kirchgemeinden im Kanton Thurgau einen solchen Vertrag an.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der folgenden Broschüre: » Rahmenvertrag

Haben Sie Interesse, dann lassen Sie sich beraten. Kompetente Auskunft gibt ihnen:
Helvetia Versicherungen
Peter Schmid, Verkaufsleiter
Weinfelderstrasse 84, 8580 Amriswil
058 280 39 52



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